1. Satzung des Schützenvereines Enckhook
Krommert, dem 21. 4 1930
(St. Johannes ist erst in den späten 50 er Jahren dazugekommen)
In der zu heute anberaumten Schützenversammlung, welche auf dem Hofe des Landwirtes Johann Wiens- Bernhard Schluse, stattfand, wurde folgendes verhandelt und beschlossen.
Punkt 1.
Das Schützenfest wird von Jahr zu Jahr auf einem anderen Hofe gefeiert. Diejenigen Mitglieder welche das Schützenfest nicht nehmen können, haben an dasjenige betroffene Mitglied RM 2,-- zu zahlen. Befreit von dieser Zahlung ist der Vogelträger.
Punkt 2.
Das Schützenfest wird ab dieses Jahr an 3 Nachmittagen gefeiert und zwar das eigentliche Schützenfest an zwei Nachmittagen , der dritte Termin als Nachfeier gelten und an einem darauf folgenden Samstage stattfinden.
Punkt 3.
Das Schützenfest wird in diesem Jahre, am 5.6. und 11. Mai gefeiert. Die Feier beginnt am 1 Tage um 13.oo Uhr mit der Abholung des alten Königspaares, daran anschl. folgt das Vogelschießen. Wer zu spät erscheint und keinen triftigen Grund für sein zu später erscheinen angeben kann, hat eine Strafe von RM 1,-- an die Vereinskasse zu zahlen.
Punkt 4.
Die Getränkewirtschaft übernimmt für die zwei Schützenfesttage der Verein auf eigene Rechnung die Nachfeier dagegegen erhält in diesem Jahr Mitglied Heinr. Hartmann, im nächsten Jahre Mitglied Johann Sieverding. Als Entgelt haben diese jeweils an den zwei Schützenfesttagen mit insgesamt zwei Personen die Bewirtung zu übernehmen; außerdem müssen sie an die Vereinskasse RM 20,-- abführen.
Die Speisewirtschaft übernimmt in diesem Jahr Mitglied Johann Sieverding für eigene Rechnung.
Im nächsten Jahre wird diese vom Mitglied Heinr. Hartmann, ebenfalls für eigene Rechnung übernommen.
Die zu diesem Punkte getroffenen Abmachungen sollen bis auf weiteres für jedes folgende Jahr maßgebend sein.
Punkt 5.
Es darf in diesem Jahr nur Dortmunder Kronen Bier angezapft werden.
Punkt 6.
Der König erhält bis auf weiteres für seine Würde RM 30,--; die Königin RM 10,--.
Punkt 7.
Vergabe der Musik
Da zwei gleich hohe Angebote im Betrage von RM 100,-- von den Kapellen Alferding, Homer, und Honsel Ströting, Vardingholt , abgegeben wurden, stimmte die Versammlung zur Freude von den Schützen zu Gunsten von der Kapelle Alferding, Homer ab und wurde somit dieser Kapelle die Musik übertragen. Gespielt werden muß am 1 Tage von 13.oo bis 1.oo Uhr am 2. Tage von 16.oo bis 1.oo Uhr und am 3. Tage von 17.oo bis 1.oo Uhr. Ferner zu den unter Punkt 8 u. 9 festgesetzten Bedingungen; sowie mit 6 Personen; 5 Musikern - 1 Trommelschläger.
Punkt 8.
Bedingung der Musik
Sollte die Musik nicht einwandfrei sein, oder ein Musiker tanzen, sich sinnlos betrinken, daß er seiner Musikpflicht nicht mehr genügen kann, oder sonst das Spielen vernachlässigen, so ist der Verein zur Zahlung der Musik nicht verpflichtet.
Punkt 9.
Bewirtung der Musik
Die Musik wird von der Familie, wo das Schützenfest stattfindet beköstigt. Außerdem erhält die Musik ca. stündlich ein Glas Bier sowie einige Liter Schnaps vom Verein. Diese geistigen Getränke sind freiwillig und können nicht verlangt werden.
Punkt 10.
Die Wahl des Gildemeister wird durch Ziehen von Karten vollführt. Es haben sich hieran die ledigen, männlichen Mitglieder, die das 20 Lebensjahr vollendet haben zu beteiligen. Wer in dem betreffendem Schützenfestjahre Gildemeister ist, braucht in den nächsten 2 Jahren nicht teilzunehmen. (Nichtteilnahme wird vom Vorstand geprüft). Das holde Glück in diesem Jahre als Gildemeister zu fungieren haben, Josef Rölfing u. Bernhard Schmeing. Die Arbeit der Gildemeister wird von der Versammlung bestimmt.
Punkt 11.
An dem Vogelschießen haben alle männlichen Mitglieder teilzunehmen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben. Nicht teilnehmen an dem Vogelschießen kann bestraft werden. Auch dürfen diejenigen, welche an der Wahl zum Gildemeister nicht teilnehmen, nicht am Vogelschießen teilnehmen. Die Schießgebühr wird bis auf weiteres aus der Vereinskasse bezahlt.
Punkt 12.
Die Versammlung des Schützenvereines soll bis auf weiteres jeden Ostermontag des Jahres nachmittags 5.oo Uhr stattfinden und zwar dort, wo in dem betreffenden Jahr das Schützenfest stattfinden soll. Zu der Versammlung werden aus der Vereinskasse einige Liter Schnaps und einige Zigarren spendiert.
Die Mengen bestimmt der Vorstand und der Bestand der Kasse. An der Versammlung können sämtliche männlichen Mitglieder teilnehmen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben.
Punkt 13
Die Ausschmückung der Schützendiele haben zu besorgen, Gildemeister, Hofdamen, das betreff. Mitglied, wo das Schützenfest stattfindet, sowie die nächsten Nachbarn dieses Mitgliedes.
Auch haben vorgenannte Personen dafür zu sorgen, daß die Vogelstange frühzeitig zum Schießstand kommt und ebenfalls polizeilich in Ordnung ist. Die Aufräumung und Säuberung der Schützendiele besorgt das betref. Mitglied selber. Als Erquickung erhalten vorgenannte Personen 2 Liter Schnaps aus der Vereinskasse.
Punkt 14.
Die Vogelstange soll nach Möglichkeit jeweils bei dem Mitglied aufbewahrt werden, wo das letzte Schützenfest stattgefunden hat. Dieses Mitglied hat dann auch dafür zu sorgen, daß die Vogelstange nach erfolgten Vogelschießen für das kommende Jahr gut aufgehoben wird.
Punkt 15.
Einen Vogel zum Vogelschießen hat immer der letzte König zu beschaffen; natürlich kostenlos.
Punkt 16.
Diejenige Familie, welche das Schützenfest auf ihrem Hofe hat, darf keinem der Gäste und Mitgliedern Kaffee sowie sonstige Speisen darbringen. Ausgenommen von diesem Verbot sind die eingeladenen Besucher, König und Königin, Gildemeister, Hofdamen, Wirt und Musik. (siehe Punkt 17)
Punkt 17.
Zu vorstehendem Punkte wird noch vermerkt, daß das betref. Mitglied, den König und die Königin, sowie Gildemeister, Hofdamen, Wirt und Musik zu bewirten hat, außer geistigen Getränken.
Punkt 18.
Es wurde beschlossen einen Vorstand zu wählen. Bei der darauf vorgenommenen Wahl durch Zuruf wurden gewählt:
a.) als Oberst : Heinrich Teklote,
b.) als Offizier: Franz Melis
c.) als Feldwebel: Arnold Schmitz
d.) als Schriftführer: Wilhl. Stenert